Thema: Privatsphäre
Beschwerde in der Hauptsache gutgeheissen
Zusammenfassung
Im Rahmen einer kritischen Berichterstattung über die Arbeit einer KESB-Behörde veröffentlichte die "Basler Zeitung" einen Artikel, welcher den Zwischenstand im Verfahren um ein Mädchen mit dem fiktiven Namen "Nathalie" schildert.
Das Kind macht, so der Artikel, seit langem geltend, es werde bei seinen Wochenend- Besuchen von seinem Vater sexuell missbraucht und die Kesb unternehme zu wenig dagegen. Der Online-Version des Artikels sind zwei Audiodateien beigefügt, in welcher man das Mädchen mit unverfälschter Stimme gegenüber einer Therapeutin schildern hört, wie sein Vater es bedrohe und missbrauche. Zusätzlich waren weitere Angaben über das Mädchen vermerkt.
Sowohl die Beiständin des Mädchens als auch eine weitere Person erhoben Beschwerde, weil die Veröffentlichung der Aufnahmen die Privatsphäre des Mädchens verletzten.
Dem hat der Presserat zugestimmt. Er sieht sowohl den Schutz von Kindern bei Gewaltverbrechen als auch den Opferschutz bei Sexualverbrechen durch die Publikation der Aufnahmen des Gespräches eines Kindes mit einer Therapeutin grob verletzt. Durch die unverfälschte Stimme sowie durch verschiedene weitere Angaben wurde das Kind nicht in genügendem Masse anonymisiert, sein intimster Privatbereich ist exponiert worden. Der Presserat empfiehlt der BaZ dringend, die beiden Audios aus dem Netz zu nehmen.
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Artikel 'Presserat: Die Basler Zeitung hat mit der Veröffentlichung von Tonaufnahmen eine...' auf Swiss-Press.com |
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